Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Arbeitsrecht, das die zulässige Arbeitszeitgestaltung für Arbeitnehmer:innen definiert. Es dient dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit von Beschäftigten und ist damit ein wesentliches Instrument für HR-Abteilungen zur rechtskonformen Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.

Rechtsgrundlagen und Zielsetzung

Das ArbZG basiert auf dem Ziel, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Arbeitnehmer:innen vor Überlastung geschützt werden. Es setzt verbindliche Grenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, regelt Pausen und Ruhezeiten und enthält Sondervorschriften für bestimmte Berufsgruppen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Kerninhalte des Arbeitszeitgesetzes

Höchstarbeitszeit

Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).

Ruhepausen

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf eine unbezahlte Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden. Bei mehr als neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG).

Ruhezeiten

Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden (§ 5 ArbZG). Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen, etwa im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie.

Sonntags- und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen verboten (§ 9 ArbZG). Ausnahmen bestehen für bestimmte Branchen wie Pflege, Gastronomie oder Verkehr. In diesen Fällen ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren.

Besondere Regelungen

Für Jugendliche, Schwangere, stillende Mütter sowie bestimmte Berufsgruppen gelten Sonderregelungen, die über das ArbZG hinausgehen. Diese sind in anderen Gesetzen wie dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt.

Relevanz im HR-Management

Für HR-Abteilungen ist die Umsetzung des ArbZG essenziell, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben muss systematisch dokumentiert und kontrolliert werden. Dies betrifft insbesondere:

  • die Gestaltung von Schicht- und Dienstplänen
  • die Einführung und Pflege von Zeiterfassungssystemen
  • die Schulung von Führungskräften zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • die Berücksichtigung von Sonderregelungen bei bestimmten Mitarbeitergruppen

Verstöße gegen das ArbZG können zu Bußgeldern bis zu 15.000 Euro führen (§ 22 ArbZG) und bei vorsätzlicher Gefährdung sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 23 ArbZG). HR-Verantwortliche tragen daher eine hohe Verantwortung bei der Implementierung und Überwachung entsprechender Prozesse.

Digitale Zeiterfassung und Compliance

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Diese Verpflichtung wurde durch das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 bestätigt. Damit gewinnt die digitale Zeiterfassung im HR-Bereich weiter an Bedeutung.

Moderne HR-Softwarelösungen ermöglichen eine automatisierte und gesetzeskonforme Zeiterfassung, die auch komplexe Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Schichtarbeit abbilden kann. Die Integration solcher Systeme ist für HR-Abteilungen ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung der ArbZG-Compliance.

Praxisbeispiele aus dem HR-Alltag

Ein produzierendes Unternehmen mit Schichtbetrieb muss Dienstpläne so gestalten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden. Hierbei unterstützt eine automatisierte Planungssoftware, die Konflikte frühzeitig erkennt und Anpassungen vorschlägt.

In einem mittelständischen Dienstleistungsunternehmen wird die Arbeitszeit über ein webbasiertes Zeiterfassungssystem dokumentiert. Die HR-Abteilung kann so jederzeit prüfen, ob die tägliche Höchstarbeitszeit eingehalten wird und ob Pausen korrekt genommen wurden.

Bei der Einführung von Homeoffice-Regelungen achtet die Personalabteilung darauf, dass auch im mobilen Arbeiten die Arbeitszeit dokumentiert wird. Dies erfolgt über digitale Tools, die sowohl am Desktop als auch mobil nutzbar sind.

Strategische Bedeutung für HR

Das Arbeitszeitgesetz ist mehr als ein reines Kontrollinstrument. Es bietet HR-Abteilungen die Möglichkeit, moderne Arbeitszeitmodelle im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle oder Jobsharing können so gestaltet werden, dass sie sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden.

Gleichzeitig stärkt die Einhaltung des ArbZG das Employer Branding, da Unternehmen, die sich an gesetzliche Vorgaben halten und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden ernst nehmen, als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen werden.

Die Digitalisierung der Arbeitszeiterfassung und die Integration in bestehende HR-Prozesse sind dabei zentrale Erfolgsfaktoren. Die von uns angebotene Komplettlösung comvaHRo-All-In unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitszeiten gesetzeskonform zu erfassen, zu analysieren und in die Entgeltabrechnung sowie weitere HR-Prozesse zu integrieren. Von Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung über Zeiterfassung, Mitarbeiterportale bis hin zum Bewerbermanagement – comvaHRo bietet Ihnen eine umfassende HR-Komplettlösung als Software-as-a-Service, mit zusätzlichen Payroll-Outsourcing und Consulting.

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Ist die comvaHRo All-In HR-Suite DSGVO-konform?

Ja, die Sicherheit Ihrer Daten hat höchste Priorität. Die comvaHRo All-In HR-Suite wird in einer „Private Cloud“ gehostet, die strengen Sicherheitsstandards entspricht und regelmäßigen Audits unterzogen wird. Alle Module sind DSGVO-konform entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Zudem werden regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen durchgeführt, um die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen können Sie darauf vertrauen, dass Ihre sensiblen Personaldaten jederzeit geschützt sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ​

Benötigt unser Unternehmen zusätzliche IT-Ressourcen für die Implementierung?

Nein, die comvaHRo All-In HR-Suite erfordert keinen zusätzlichen IT-Aufwand, da sie als Cloud-Lösung bereitgestellt wird. ​

Wie unterstützt das Modul Entgeltabrechnung unsere Lohn- und Gehaltsprozesse?

Das Modul Entgeltabrechnung der comvaHRo All-In HR-Suite bietet eine voll integrierte Lösung für die Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung in 13 europäischen Ländern. Es berücksichtigt komplexe Tarifverträge und individuelle Regelwerke, die bereits im System hinterlegt oder anpassbar sind. Besonders für Unternehmen mit anspruchsvollen Anforderungen, wie beispielsweise im öffentlichen Dienst, ermöglicht dieses Modul eine effiziente und fehlerfreie Abwicklung der Gehaltsabrechnungen. Durch die Automatisierung von Prozessen und die Integration aktueller gesetzlicher Vorgaben wird der administrative Aufwand reduziert und die Genauigkeit erhöht. ​

Welche Vorteile bietet die Nutzung einer Cloud-basierten HR-Software wie der comvaHRo All-In HR-Suite?

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