Arbeitszeitkorrektur

Arbeitszeitkorrektur bezeichnet die nachträgliche Änderung, Ergänzung oder Löschung von Arbeitszeitdaten, die aufgrund technischer, organisatorischer oder personenbezogener Fehler nicht korrekt im Zeiterfassungssystem erfasst wurden. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Zeitwirtschaft und dient der Sicherstellung korrekter Entgeltabrechnungen, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der internen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Arbeitszeiten.

Relevanz der Arbeitszeitkorrektur im Personalwesen

Im Rahmen der betrieblichen Zeitwirtschaft ist die präzise Erfassung von Arbeitszeiten essenziell. Fehlerhafte Buchungen – etwa durch vergessene Kommt-/Geht-Zeiten, technische Störungen oder unvollständige Datenübertragungen – können zu Abweichungen in der Entgeltabrechnung, zur Verletzung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen oder zu Unstimmigkeiten im Arbeitszeitkonto führen. Die Arbeitszeitkorrektur stellt sicher, dass solche Unregelmäßigkeiten zeitnah und regelkonform behoben werden.

Insbesondere in Unternehmen mit Schichtbetrieb, Gleitzeitmodellen oder Homeoffice-Regelungen ist die Korrektur von Arbeitszeiten ein regelmäßig auftretender Prozess. Sie ermöglicht die Nachbearbeitung von Zeitdaten durch autorisierte Personen, etwa durch Vorgesetzte, HR-Mitarbeitende oder die Beschäftigten selbst – abhängig von den im Unternehmen definierten Rollen und Berechtigungen.

Typische Anwendungsfälle für Arbeitszeitkorrekturen

  • Nachträgliches Eintragen vergessener Kommt-/Geht-Zeiten
  • Korrektur fehlerhafter Pausenbuchungen
  • Berichtigung von Arbeitszeiten bei Dienstreisen oder Außendienst
  • Anpassung bei technischen Ausfällen der Zeiterfassungsterminals
  • Löschung irrtümlich erfasster Buchungen

Diese Korrekturen erfolgen in der Regel über ein digitales Zeiterfassungssystem, das entsprechende Funktionen zur Bearbeitung historischer Zeitdaten bereitstellt. Dabei ist sicherzustellen, dass jede Änderung revisionssicher dokumentiert wird – inklusive Zeitstempel, Änderungsgrund und verantwortlicher Person.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Arbeitszeitkorrekturen unterliegen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Nach § 16 Abs. 2 ArbZG sind Arbeitgeber verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Beschäftigten aufzuzeichnen. Fehlerhafte oder unvollständige Aufzeichnungen müssen korrigiert werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausenregelungen nachweisen zu können.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO die Datenverarbeitung – einschließlich der Korrektur personenbezogener Zeitdaten – auf das notwendige Maß zu beschränken und transparent zu dokumentieren. Unternehmen sind daher angehalten, klare Prozesse und Verantwortlichkeiten für Arbeitszeitkorrekturen zu definieren.

Prozessgestaltung und Verantwortlichkeiten

Ein strukturierter Korrekturprozess umfasst in der Regel folgende Schritte:

  1. Feststellung des Fehlers durch Mitarbeitende oder Vorgesetzte
  2. Einreichung eines Korrekturantrags über das Zeiterfassungssystem oder ein HR-Portal
  3. Prüfung und Freigabe durch die zuständige Instanz (z. B. Teamleitung oder HR-Abteilung)
  4. Dokumentierte Durchführung der Korrektur im System
  5. Archivierung der Änderungsprotokolle zur Nachvollziehbarkeit

Die Zuweisung von Rollen und Berechtigungen ist dabei entscheidend: Während Mitarbeitende meist nur eigene Buchungen zur Korrektur vorschlagen können, obliegt die finale Bearbeitung autorisierten HR-Fachkräften oder Führungskräften. Moderne Systeme bieten zudem Self-Service-Funktionen, mit denen Mitarbeitende Korrekturanträge direkt digital einreichen können.

Technologische Unterstützung durch HR-Software

Digitale Zeiterfassungssysteme und integrierte HR-Plattformen bieten umfangreiche Funktionen zur Arbeitszeitkorrektur. Dazu zählen unter anderem:

  • Benutzerfreundliche Oberflächen zur Antragstellung und Bearbeitung
  • Automatisierte Prüfmechanismen zur Vermeidung von Regelverstößen
  • Revisionssichere Änderungsprotokolle
  • Integration mit der Entgeltabrechnung zur Sicherstellung korrekter Zahlungen
  • Dashboards für HR und Führungskräfte zur Überwachung von Korrekturvorgängen

Die Auswahl einer geeigneten Softwarelösung ist entscheidend für die Effizienz und Rechtssicherheit des Korrekturprozesses. Systeme mit rollenbasierten Workflows und automatisierten Benachrichtigungen erleichtern die Einhaltung interner Fristen und erhöhen die Transparenz.

Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Unkorrigierte Arbeitszeitfehler können direkte Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung haben – etwa durch zu hohe oder zu niedrige Auszahlungen, fehlerhafte Zuschlagsberechnungen oder unzutreffende Überstundenkonten. Eine zeitnahe und präzise Arbeitszeitkorrektur ist daher unerlässlich, um die Qualität der Entgeltabrechnung sicherzustellen und Rückfragen oder Korrekturläufe zu vermeiden.

Auch im Rahmen von Prüfungen durch Behörden oder Wirtschaftsprüfer ist eine lückenlose Dokumentation von Arbeitszeitkorrekturen erforderlich. Sie dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeitszeiterfassung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Strategischer Nutzen und abschließende Überlegungen

Arbeitszeitkorrekturen sind mehr als bloße Fehlerbehebungen – sie sind ein integraler Bestandteil einer professionellen HR-Zeitwirtschaft. Ein klar definierter, digital unterstützter Korrekturprozess trägt zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zur Qualität der Entgeltabrechnung und zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei.

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Ist die comvaHRo All-In HR-Suite DSGVO-konform?

Ja, die Sicherheit Ihrer Daten hat höchste Priorität. Die comvaHRo All-In HR-Suite wird in einer „Private Cloud“ gehostet, die strengen Sicherheitsstandards entspricht und regelmäßigen Audits unterzogen wird. Alle Module sind DSGVO-konform entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Zudem werden regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen durchgeführt, um die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen können Sie darauf vertrauen, dass Ihre sensiblen Personaldaten jederzeit geschützt sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ​

Benötigt unser Unternehmen zusätzliche IT-Ressourcen für die Implementierung?

Nein, die comvaHRo All-In HR-Suite erfordert keinen zusätzlichen IT-Aufwand, da sie als Cloud-Lösung bereitgestellt wird. ​

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Das Modul Entgeltabrechnung der comvaHRo All-In HR-Suite bietet eine voll integrierte Lösung für die Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung in 13 europäischen Ländern. Es berücksichtigt komplexe Tarifverträge und individuelle Regelwerke, die bereits im System hinterlegt oder anpassbar sind. Besonders für Unternehmen mit anspruchsvollen Anforderungen, wie beispielsweise im öffentlichen Dienst, ermöglicht dieses Modul eine effiziente und fehlerfreie Abwicklung der Gehaltsabrechnungen. Durch die Automatisierung von Prozessen und die Integration aktueller gesetzlicher Vorgaben wird der administrative Aufwand reduziert und die Genauigkeit erhöht. ​

Welche Vorteile bietet die Nutzung einer Cloud-basierten HR-Software wie der comvaHRo All-In HR-Suite?

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