DEÜV-Meldung

Die DEÜV-Meldung bezeichnet die elektronische Übermittlung von sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten an die Sozialversicherungsträger gemäß der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV). Sie ist ein zentrales Element der Entgeltabrechnung in Unternehmen und dient der lückenlosen Dokumentation von Beschäftigungsverhältnissen im deutschen Sozialversicherungssystem.

Rechtliche Grundlage und Zielsetzung

Die DEÜV regelt die einheitliche elektronische Datenübermittlung zwischen Arbeitgebern und den Trägern der Sozialversicherung. Ziel ist es, eine effiziente, standardisierte und revisionssichere Kommunikation sicherzustellen. Die Pflicht zur DEÜV-Meldung betrifft alle Arbeitgeber, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beschäftigen.

Arten von DEÜV-Meldungen

Im HR-Alltag sind verschiedene DEÜV-Meldetatbestände relevant, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten und aus unterschiedlichen Anlässen übermittelt werden müssen:

  • Anmeldung: Bei Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Abmeldung: Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Jahresmeldung: Einmal jährlich zum 31. Dezember für alle Beschäftigten.
  • Unterbrechungsmeldung: Bei Ausfallzeiten ohne Entgeltzahlung über einen Monat hinaus (z. B. Elternzeit).
  • Änderungsmeldung: Bei Korrekturen oder Änderungen bereits übermittelter Daten.

Jede dieser Meldungen enthält spezifische Angaben wie Versicherungsnummer, Beitragsgruppe, Entgelt und Beschäftigungszeiten.

Inhalte und Datenfelder

Die DEÜV-Meldung umfasst eine Vielzahl an Pflichtfeldern, die korrekt und vollständig auszufüllen sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Personenstammdaten: Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer.
  • Beschäftigungsdaten: Beginn und Ende der Beschäftigung, Tätigkeitsschlüssel.
  • Beitragsdaten: Entgelt, Beitragsgruppen, Personengruppenschlüssel.
  • Abgabegrund: Kennzeichnung des Meldeanlasses (z. B. 10 = Anmeldung).

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Rückfragen der Krankenkassen oder zur Ablehnung der Meldung führen.

Technische Übermittlung und Meldeverfahren

Die Übermittlung der DEÜV-Meldungen erfolgt ausschließlich elektronisch über zertifizierte Meldeverfahren. In der Praxis wird hierfür häufig das systemgeprüfte Verfahren sv.net oder eine integrierte Schnittstelle innerhalb der HR-Software genutzt. Die Daten werden verschlüsselt an die Annahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen übermittelt.

Rolle der HR-Abteilung

Für HR-Abteilungen bedeutet die DEÜV-Meldung eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe mit hoher Sorgfaltspflicht. Sie ist eng mit der Entgeltabrechnung verzahnt und erfordert genaue Kenntnisse über sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Die Verantwortung für fristgerechte und korrekte Meldungen liegt beim Arbeitgeber, häufig vertreten durch die Personalabteilung oder externe Abrechnungsdienstleister.

Fristen und Meldepflichten

Die DEÜV-Meldungen sind fristgebunden. Beispielsweise muss eine Anmeldung spätestens mit dem ersten Tag der Beschäftigung erfolgen. Die Jahresmeldung ist bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres zu übermitteln. Verspätete oder unterlassene Meldungen können zu Bußgeldern führen.

Typische Fehlerquellen und Risiken

In der Praxis treten häufig Fehler auf, etwa durch falsche Personengruppenschlüssel, unvollständige Stammdaten oder verspätete Übermittlungen. Diese können nicht nur zu Rückfragen der Krankenkassen führen, sondern auch zu Beitragsnachforderungen oder Prüfungsfeststellungen durch die Deutsche Rentenversicherung.

Praktische Umsetzung im HR-System

Moderne HR-Softwarelösungen integrieren die DEÜV-Meldung direkt in die Entgeltabrechnung. Dadurch werden relevante Daten automatisch übernommen, Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und Fristen überwacht. Dies reduziert manuelle Fehler und erhöht die Effizienz im Meldeprozess.

Beispiel aus der HR-Praxis

Ein mittelständisches Unternehmen stellt zum 1. Juli eine neue Mitarbeiterin ein. Die Personalabteilung erfasst die Stammdaten im HR-System, das automatisch eine DEÜV-Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 generiert. Die Meldung wird über die integrierte Schnittstelle an die Krankenkasse übermittelt. Gleichzeitig wird die Mitarbeiterin in die Entgeltabrechnung aufgenommen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt analog eine Abmeldung mit dem Abgabegrund 30.

Strategische Bedeutung für Unternehmen

Die DEÜV-Meldung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Indikator für die Qualität der HR-Prozesse. Unternehmen, die ihre Meldeverfahren automatisieren und systematisch überwachen, minimieren Risiken und schaffen Transparenz gegenüber Sozialversicherungsträgern. Zudem ist die DEÜV ein zentraler Bestandteil bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung.

Zusammenhang mit weiteren HR-Prozessen

Die DEÜV-Meldung steht in direktem Zusammenhang mit weiteren HR-Kernprozessen wie der Entgeltabrechnung, der Personalstammdatenpflege und der Zeitwirtschaft. Eine konsistente Datenbasis ist entscheidend, um fehlerfreie Meldungen zu gewährleisten. Auch bei Themen wie Elternzeit, Mutterschutz oder geringfügiger Beschäftigung ist die korrekte Meldung unerlässlich.

Abschließende Betrachtung

Die DEÜV-Meldung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Personaladministration und verlangt von HR-Verantwortlichen ein hohes Maß an Genauigkeit, Systemverständnis und Rechtskenntnis. Ihre korrekte Umsetzung wirkt sich unmittelbar auf die Compliance und Effizienz der Personalprozesse aus. Unternehmen profitieren von integrierten Lösungen, die Meldepflichten automatisieren und revisionssicher dokumentieren.

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Ist die comvaHRo All-In HR-Suite DSGVO-konform?

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Benötigt unser Unternehmen zusätzliche IT-Ressourcen für die Implementierung?

Nein, die comvaHRo All-In HR-Suite erfordert keinen zusätzlichen IT-Aufwand, da sie als Cloud-Lösung bereitgestellt wird. ​

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Das Modul Entgeltabrechnung der comvaHRo All-In HR-Suite bietet eine voll integrierte Lösung für die Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung in 13 europäischen Ländern. Es berücksichtigt komplexe Tarifverträge und individuelle Regelwerke, die bereits im System hinterlegt oder anpassbar sind. Besonders für Unternehmen mit anspruchsvollen Anforderungen, wie beispielsweise im öffentlichen Dienst, ermöglicht dieses Modul eine effiziente und fehlerfreie Abwicklung der Gehaltsabrechnungen. Durch die Automatisierung von Prozessen und die Integration aktueller gesetzlicher Vorgaben wird der administrative Aufwand reduziert und die Genauigkeit erhöht. ​

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