KUG-Abrechnung (Kurzarbeit)
Die KUG-Abrechnung (Kurzarbeit) bezeichnet die administrative und abrechnungstechnische Umsetzung des Kurzarbeitergeldes (KUG) gemäß § 95 ff. SGB III. Sie umfasst die korrekte Ermittlung, Dokumentation und Abrechnung von Arbeitsausfällen sowie die Beantragung und Abwicklung der Erstattungsleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Beschäftigung von Mitarbeitenden zu sichern und finanzielle Nachteile abzufedern.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Einführung von Kurzarbeit setzt bestimmte rechtliche Voraussetzungen voraus. Unternehmen müssen einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall nachweisen, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Zudem muss der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar sein. Die Anzeige über den Arbeitsausfall ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
Voraussetzung für die KUG-Abrechnung ist eine arbeitsrechtliche Grundlage, etwa durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarung mit den Mitarbeitenden. Die betroffenen Beschäftigten müssen sozialversicherungspflichtig sein und dürfen nicht gekündigt oder vom Arbeitsverhältnis suspendiert sein.
Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmende 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, mit Kindergeldberechtigung 67 %. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt (vereinbartes Bruttoentgelt ohne Kurzarbeit) und dem Ist-Entgelt (tatsächlich erzieltes Bruttoentgelt während der Kurzarbeit).
Für die KUG-Abrechnung sind die bundeseinheitlich vorgegebenen Entgelttabellen der Bundesagentur für Arbeit maßgeblich. Diese Tabellen enthalten die pauschalierten Nettoentgelte, die zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes herangezogen werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich und muss für jeden betroffenen Mitarbeitenden individuell erstellt werden.
Prozess der KUG-Abrechnung
Im HR-Bereich ist die KUG-Abrechnung eng mit der Entgeltabrechnung verknüpft. Die Personalabteilung muss zunächst den Arbeitsausfall dokumentieren und die betroffenen Zeiträume erfassen. Anschließend erfolgt die Berechnung des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Die KUG-Abrechnung wird in der Regel über die eingesetzte HR-Software oder das Abrechnungssystem durchgeführt. Dabei müssen folgende Schritte beachtet werden:
- Erfassung der Ausfallzeiten: Dokumentation der reduzierten Arbeitszeit je Mitarbeitendem.
- Berechnung des Soll- und Ist-Entgelts: Grundlage für die Ermittlung des Nettoentgeltausfalls.
- Ermittlung des KUG: Anwendung der KUG-Tabellen auf die Differenzbeträge.
- Erstellung der Abrechnungsnachweise: Für interne Dokumentation und externe Prüfung.
- Beantragung der Erstattung: Übermittlung der Abrechnungsdaten an die Bundesagentur für Arbeit.
Die Abrechnung muss fristgerecht erfolgen, da verspätete Anträge zur Ablehnung der Erstattung führen können. Die Frist beträgt drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats.
Besonderheiten und Herausforderungen
Die KUG-Abrechnung stellt hohe Anforderungen an die Genauigkeit der Entgeltabrechnung und die Dokumentation. Fehlerhafte Angaben oder unvollständige Nachweise können zu Rückforderungen oder Ablehnung der Erstattung führen. Besonders bei wechselnden Arbeitszeiten, Schichtmodellen oder Teilzeitbeschäftigung ist eine präzise Erfassung unerlässlich.
Ein weiterer Aspekt ist die sozialversicherungsrechtliche Behandlung. Während der Kurzarbeit trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des fiktiven Entgelts. Während der COVID-19-Pandemie wurden zeitweise Erleichterungen eingeführt, etwa die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Sonderregelungen sind jedoch befristet und unterliegen häufigen Änderungen.
Digitalisierung und Automatisierung
Moderne HR-Systeme ermöglichen eine weitgehend automatisierte KUG-Abrechnung. Durch die Integration von Zeitwirtschaft, Entgeltabrechnung und Dokumentenmanagement lassen sich Ausfallzeiten, Entgeltdaten und Anträge effizient verarbeiten. Die Automatisierung reduziert Fehlerquellen und minimiert den administrativen Aufwand.
Die von uns angebotene Komplettlösung comvaHRo-All-In unterstützt Unternehmen bei der digitalen Abbildung der KUG-Prozesse. Sie ermöglicht die nahtlose Integration von Abrechnungsdaten, Zeitkonten und Antragsformularen und erleichtert die fristgerechte Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Praxisbeispiel: Einführung von Kurzarbeit in der Produktion
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen verzeichnete pandemiebedingt einen drastischen Rückgang der Aufträge. Um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, wurde Kurzarbeit eingeführt. Die Personalabteilung erfasste die Ausfallzeiten über das Zeiterfassungssystem, berechnete das Kurzarbeitergeld mithilfe der HR-Software und stellte die Erstattungsanträge fristgerecht bei der Agentur für Arbeit.
Dank der automatisierten KUG-Abrechnung konnten Fehler vermieden und die Liquidität des Unternehmens gesichert werden. Die Mitarbeitenden erhielten transparente Abrechnungen mit ausgewiesenen KUG-Beträgen, was zur Akzeptanz der Maßnahme beitrug.
Strategische Bedeutung
Die KUG-Abrechnung ist nicht nur ein operativer Prozess, sondern ein strategisches Instrument zur Beschäftigungssicherung. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren und gleichzeitig Fachkräfte zu halten. HR-Abteilungen übernehmen dabei eine zentrale Rolle in der Umsetzung und Kommunikation der Maßnahme.
Eine rechtssichere und effiziente KUG-Abrechnung stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und reduziert das Risiko arbeitsrechtlicher Konflikte. Sie erfordert jedoch fundierte Kenntnisse im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und externen Dienstleistern.
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Ja, die Sicherheit Ihrer Daten hat höchste Priorität. Die comvaHRo All-In HR-Suite wird in einer „Private Cloud“ gehostet, die strengen Sicherheitsstandards entspricht und regelmäßigen Audits unterzogen wird. Alle Module sind DSGVO-konform entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Zudem werden regelmäßige Updates und Sicherheitsprüfungen durchgeführt, um die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen können Sie darauf vertrauen, dass Ihre sensiblen Personaldaten jederzeit geschützt sind und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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